Grundsätzlich ist der Lohn natürlich nur die Gegenleistung für die geleistete Arbeit. In einigen Fällen erhält der Arbeitnehmer aber auch dann den Lohn, wenn er nicht arbeitet bzw. nicht arbeiten kann. Dies sind insbesondere:
- Entgeltfortzahlung bei Krankheit
- Mutterschutz
- bezahlter Urlaub
- vorübergehende unevrschuldete Verhinderung gemäß § 616 Abs. 1 BGB
- Betriebsstörungen im Risikobereich des Arbeitgebers